Andreas Kaspar

Vertrieb

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Innergemeinschaftliche Lieferung

bezeichnet grenzüberschreitende Warenlieferungen innerhalb der EU (Europäische Union). Diese Lieferungen sind von der Einfuhrumsatzsteuer und vom Zoll befreit.
Voraussetzung ist, dass sowohl Versender als auch Empfänger innerhalb der EU sitzen, die Waren eine Grenze überschreiten – aber nur innerhalb der EU bewegt werden. Firmenkunden als Empfänger brauchen für die Steuerbefreiung eine UST-ID.